UN Gefahrgut Kennzeichnung für Verpackungen – eine Übersicht
UN Gefahrgut Kennzeichnung für Verpackungen – eine Übersicht
Sollen Gefahrgüter in Transportverpackungen abgepackt werden, muss unbedingt auf die Eignung der Verpackung für das jeweilige Gefahrgut geachtet werden. Da Transportwege meist international sind, haben die Vereinten Nationen (UN) dazu ein sehr umfangreiches Regelwerk erlassen. Dieses reicht von der Klassifizierung der einzelnen Stoffe bis hin zur Prüfung der verwendeten Verpackung.
Da das gesamte Regelwerk sehr umfangreich ist, werden wir uns hier auf die Prüfung und Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen nach UN konzentrieren.
Nicht alle UN-Mitgliedstaaten haben das empfohlene UN Regelwerk in Recht gegossen. Bei der Klassifizierung von Verpackungen hat sich zumindest in Europa der UN Standard aber weitestgehend durchgesetzt.
Zur besseren und einfacheren Einstufung der Verpackungen wurden die Gefahrgüter in drei Gefahrenklassen eingestuft. Dies erfolgt mittels der römischen Zahlen I, II und III.
- I – hohe Gefahr, also sehr gefährliche Stoffe
- II – mittlere Gefahr
- III – geringe Gefahr
Erklärung der UN-Nummer
Auf jeder einzelnen, nach UN geprüften Verpackung, muss eine vollständige Prüfnummer gut lesbar angebracht sein. Hier ein Beispiel für diese Nummer:
UN3H1/Y1,9/170/2017/D/XY/1234
Aus dieser UN Nummer können alle wesentlichen Eigenschaften der Verpackung herausgelesen werden.
Der Code beginnt mit „UN“ für United Nations – Vereinte Nationen.
„3“ – Diese Ziffer steht für die Form der Verpackung:
- 1 - Trommel, Behälter
- 2 - Fass
- 3 - Kanister
- 4 - Box, Kiste oder Karton
- 5 - Tasche oder Sack
- 6 - Kombinationsverpackung
- 7 – Druckbehälter
„H“ – Material, aus der die Verpackung hergestellt wurde:
- A - Stahl
- B - Aluminium
- C – Naturholz
- D – Sperrholz
- E – Span Holz
- G – Pappe
- H – Kunststoff
- M – Papier
- N – andere als oben genannte Metalle
- P – Glas
„1“ – abnehmbarer Deckel oder nicht abnehmbarer Deckel:
- 1 – mit nicht abnehmbarem Deckel
- 2 – mit abnehmbarem Deckel
„Y“ – die Verpackungsklasse oder Verpackungsgruppe:
- X – geeignet für Klasse I, hohe Gefahr (sehr gefährliche Stoffe)
- Y – geeignet für Klasse II, mittlere Gefahr
- Z – geeignet für Klasse III geringer Gefahr
Zur einfacheren Einstufung der Verpackungen wurden die Gefahrgüter in drei Gefahrenklassen eingestuft. Dies erfolgt mittels der römischen Zahlen I, II und III.
„1.9“ – Angabe der maximalen relativen Dichte des Füllgutes:
- Zum Beispiel darf bei einem 5 Liter Kanister mit „1.9“ in der Prüfnummer das Bruttogewicht des befüllten Kanisters 9,5 Kg nicht überschreiten.
- Bei nur für Feststoffe geprüfte Gebinde wir der Buchstabe „S“ angegeben mit dem maximalen Bruttogewicht in Kg.
„170“ – Angabe des Prüfdruckes in kPa (Kilopascal), bei Feststoffen ist hier ein „S“ eingetragen.
„2017“ – Jahr der Herstellung.
„D“ – Land im dem die Verpackung geprüft wurde.
„XY“ – Kürzel für Hersteller.
„1234“ – Prüfende Behörde.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese UN-Nummer nur über die grundsätzlichen Eigenschaften der Verpackung.Auskunft gibt. Die eindeutige Eignung für ein bestimmtes Füllgut kann daraus nicht unbedingt abgeleitet werden!
Ein Hinweis auf die Gefahrenklasse des Produktes sollte im Technischen Dateblatt zu finden sein. Dieses Datenblatt kann vom Hersteller jederzeit angefordert werden.
- Leider ist es auf Grund der komplizierten Bestimmungen nicht einfach die korrekte Verpackung für den abzufüllenden Stoff zu finden. Es sind immer auch die Mengen in der Innenverpackung (z.B. pro Kanister oder Flasche) sowie die Mengen in der Außenverpackung (z.B. Palette mit mehreren Kanistern) zu berücksichtigen.
Hier finden Sie hilfreiche Links zum Thema:
Verpackungen mit UN Prüfung können natürlich auch für Füllgüter verwendet werden, die kein Gefahrgut darstellen z.B. Lebensmittelkanister. Das für die Herstellung der Verpackung verwendete Material (z.B. PEHD bei Kunststoff Kanistern) unterscheidet sich meist nicht.